Landesverband der Rassegeflügelzüchter Berlin und Brandenburg

01.06.22 Dringlichkeitsantrag "Kulturgut Sinneserbe schützen ..."

Liebe Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunde,
der Bayerische Landtag hat fraktionsübergreifend und hier insbesondere durch die Faktion der FREIEN WÄHLER, einen Dringlichkeitsantrag zum Thema „ Kulturgut Sinneserbe schützen – Ortsübliche Geräusche und Gerüche des Landlebens bewahren“  beschlossen und die Bayerische Staatsregierung beauftragt eine entsprechende Bundesratsinitiative in den Bundesrat einzubringen.
Mit der Bundesratsinitiative soll erreicht werden, das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) dahingehend zu ändern, das die für das Landleben typischen und identitätsstiftenden Geräusche und Gerüche in Deutschland unter besonderen Schutz gestellt werden.
Was verbirgt sich dahinter?
Es gibt immer mehr Nachbarschaftsstreitigkeiten, weil der Hahn  kräht bzw. der Dung der Tiere nicht geruchsneutral ist. Z.B. ist es in Bayern bereits aufgetreten, das die „Lieben“ Zugezogenen sich in ihrer Lebensqualität durch die Glocken der Kühe gestört fühlten bzw. auch das Läuten der Kirchenglocken zum Anlas nahmen, um Streitigkeiten zu provozieren.
Frankreich hat es vorgemacht und Ende Januar 2021 per Gesetz dem Schutz von Geräuschen und Gerüchen auf dem Land Rechnung getragen. Im französischen  Umweltgesetz wurden Geräusche und Gerüche als „sensorisches Kulturerbe“ aufgenommen.
Liebe Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunde, nehmt bitte mit den in euren Kreis wohnenden Abgeordneten des Landtages des Landes Brandenburg bzw. mit den Abgeordneten des Abgeordnetenhauses in Berlin Kontakt, mit dem Ziel auf, dass beide Landesregierungen diesem Dringlichkeitsantrag der Bayerischen Landesregierung, zu unseren Gunsten, zustimmen möchten.
 
Mit freundlichen Züchtergruß
 
Wilfried Keil
Vorsitzender des Landesverbandes

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