Landesverband der Rassegeflügelzüchter Berlin und Brandenburg

29.08.2024 Vorläufige Veterinärbestimmungen die LV-Schau am 09.+10.11.2024

Liebe Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunde,
nach einem Telefonat am 23.08.2024, 12.00 Uhr mit dem Veterinäramt Nauen wurden nachfolgende vorläufige Veterinärbestimmungen festgelegt:
  1. Hühner, Zwerghühner und Großgeflügel sind gegen Newcastle-Krankheit zu impfen.
  2. Tauben sind gegen Paramyxovirose zu impfen
  3. Wassergeflügel darf nur eingeliefert werden, wenn es im Herkunftsbestand nachweislich mit Hühnergeflügel gehalten wird („Sentinelhaltung“) oder virologisch untersucht worden sind. Die Sentinelbescheinigung ist durch den zuständigen Amtsveterinär des Wohnortes für das Jahr 2024 auszustellen.
  4. Bei der Einlieferung ist die klinische Untersuchung durch den Hoftierarzt vorzulegen. Das entsprechende Formblatt wird bei der Rücksendung des B-Bogens mitbeigefügt.
 
Sobald die endgültigen Festlegungen vorliegen, werde ich diese auf unserer Homepage, „unter Landeschau“ veröffentlichen lassen.
 
 
Mit freundlichen Züchtergruß
 
Wilfried Keil
 
 

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