unter der Rubrik Ausstellungen/ Landesverbandsschau ist ein Auszug aus den Veterinärrechtlichen Bedingungen sowie das Formular der tierärztlichen Bescheinigung (Anlage 1) für unserer LV-Schau 2024 hinterlegt.
Beachtet bitte, dass die Anlage 1 sowie die Bescheinigung mit einem negativen Befund für die virologische Untersuchung bei der Einlieferung der Tiere vorgelegt werden muss. Bei der Einlieferung der Ausstellungstiere erfolgt keine klinische Untersuchung. Diese ist durch den Haustierarzt vorzunehmen.
Mit freundlichen Züchtergruß
