Liebe Zuchtfreundinnen, liebe Zuchtfreunde,
der Bundesrat hat auf seiner Sitzung im März der vom Bundestag eingereichten Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung zugestimmt.
Mit dieser Änderung ist es möglich, dass Tierärzte Impfstoffe gegen die Newcastle-Krankheit, die über das Trinkwasser verabreicht werden, auch an nicht gewerbs- oder berufsmäßige Tierhalter, wie z.B. Rassegeflügelzüchter abgeben können.
Weitere Details sind dem Newsletter 05/2020 des BDRG zu entnehmen.
gez. Rolf Graf
LV- Vorsitzender