Landesverband der Rassegeflügelzüchter Berlin und Brandenburg

16.02.2021 Gebührenbescheid Bundesanzeiger Verlags GmbH

Sehr geehrte Zuchtfreunde,

Wir hatten in der letzten Woche zu den von der Bundesanzeiger Verlags GmbH verschickten Gebührenbescheiden eine Empfehlung gegeben, diese vorerst nicht zu zahlen.
Grundlage für unsere Entscheidung war der Schutz unserer Mitgliedsvereine und die widersprüchliche Lage im Internet.
Die vergangenen Tage haben wir genutzt, den Sachverhalt zu klären. Kurz gesagt, das Erheben einer Gebühr durch die Bundesanzeiger Verlags GmbH ist rechtmäßig und beruht auf dem Geldwäschegesetzt und der Transbarenzregistergebührenverordnung.
Wenn Sie prüfen wollen, ob ihr Gebührenbescheid legitim ist, können Sie die Informationen auf der Internetseite des BDRG unter Aktuelles nutzen. In der dort zum Download angebotenen PDF-Datei ist der Sachverhalt noch einmal allumfassend erläutert.

 

gez. Rolf Graf, LV- Vorsitzender

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