Landesverband der Rassegeflügelzüchter Berlin und Brandenburg

01.10.2023 - geänderte Veterinärbestimmungen zur LV-Schau

Liebe Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunde,

nachdem mir die Veterinärrechtlichen Bedingungen vom 10.08.2023 für unsere 125 LV – Schau seitens des zuständigen Veterinäramtes des Landkreises Havelland übermittelt wurden (siehe Auszugweise unter LV-Schau 2023 – Veterinärbestimmungen) sind mit Wirkung vom 29.09.2023 ergänzende Maßnahmen auf dem Gebiet der Veterinärmedizin übermittelt wurden.

Folgende ergänzende Maßnahmen wurden festgelegt:

„ Die auf der Landesschau ausgestellte Tiere  müssen längstens 7 Tage vor der Einlieferung klinisch durch einen beauftragten Tierarzt untersucht werden. Die Untersuchung ist tierärztlich zu bescheinigen, siehe beigefügtes Formblatt , Anlage 4.

Des Weiteren ist durch einen Tierarzt jeweils ein Tupfer (Rachen-Kloaken-Kombitupfer) von das zur Ausstellung kommende Geflügel (Hühner, Truthühner Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) für eine virologische Untersuchung zu entnehmen. Die Untersuchung auf das Geflügelpestvirus erfolgt in einen akkreditierten Labor.

Das Ergebnis der virologischen Untersuchung ist bei der Einlieferung der Tiere mit vorzulegen.

Bei den Tauben ist keine virologische Untersuchung mittels eines Rachen-Kloaken-Kombitupfers erforderlich.

Der Meldeschluss für unsere LV-Schau wurde auf Grund der erstmaligen Festlegungen auf dem 07. Oktober 2023 verschoben.

 

Bitte informiert eure Mitglieder über diese neuen Bestimmungen.

 

Mit freundlichen Züchtergruß

Wilfried Keil

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