Landesverband der Rassegeflügelzüchter Berlin und Brandenburg

10.07.2017 Treffen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Bonn

Sehr geehrte Züchterinnen und Zuchtfreunde,

 

hiermit übermitteln wir Ihnen die nachstehende Information des BDRG.

Im Anhang ist der Vortrag von Dr. Michael Götz zum nachlesen.

 

Mit besten Grüßen

       Rolf Graf

LV- Vorsitzender

 

Der BDRG informiert:

Treffen am 28. und 29. Juni 2017 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Bonn

Es bewegt sich was in unserem Sinne, wenn es auf höchster Ebene um die Vogelgrippe und ein Schadensverhinderungskonzept geht

Vor allem ist festzustellen, die Geflügelwirtschaft geht auf die Rassegeflügelzüchter zu und wünscht den Schulterschluss, denn die Aufstallung hat auch für die Gänse-, Enten- und Freilandhühnerhalter größte Probleme gebracht.

Dr. Michael Götz vertrat die Positionen des Bundes deutscher Rassegeflügelzüchter. Seinen Vortrag finden Sie hier.

 

Nach Fachvorträgen und längerer Diskussion verständigen sich die Teilnehmer (Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, der Wissenschaft, der Länder, der Zoos und Tierparks, des Wirtschaftsgeflügels und Rassegeflügels) beim Erfahrungsaustausch über das Geflügelpestgeschehen auf folgende vier Punkte.

 

1) Vereinheitlichung der Maßnahmen und risikobasiertes Vorgehen

 

Für die Rassegeflügelzüchter fordert Dr. Michael Götz, sollte es notwendig werden, dass eine Aufstallung ausschließlich in absoluten Risikogebieten angeordnet wird. Bundesweit einheitliche Kriterien bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und die Sentinelhaltung als ausreichenden Indikator für eine Erkrankung.

 

Heinrich-Otto Ripke stellt für den Bundesverband der Geflügelwirtschaft klar, dass es von ihrer Seite keine weitere Forderung zu einer bundeseinheitlichen Aufstallung geben wird. Der Verband möchte auch keine bundesweite Beurteilung durch das Friedrich-Löffler Institut. Dr. Franz J. Conraths, Leiter des Instituts für Epidemiologie und Vizepräsidenten des FLI des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), sagt im Seuchenfall die Beratung mit den betroffenen Bundesländern zu.

 

2) Definition Vögel und Geflügel – Meldungen für internationale Bekämpfung

 

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (Office International des Epizooties kurz OIE) beschäftigt sich mit dem Seuchengeschehen. Um internationalen Handel betreiben zu können, sind Trennungen in der EU und Deutschland notwendig. Wirtschaftsgeflügel und Geflügel, das zu anderen Zwecken gehalten wird (z.B. Rassegeflügel), sollen getrennt betrachtet werden, um im Seuchenfall Restriktionen für den Handel bei Ausbrüchen in anderen Haltungen weitestgehend zu vermeiden und eine Anpassung der Auflagen an die Nutzungs- und damit Haltungsformen zu ermöglichen. Unterschieden werden soll künftig deshalb zwischen dem Nutzungszweck des Geflügels. Eine Rolle spielen dabei wirtschaftliche oder andere Interessen sowie die unterschiedlichen Haltungsbedingungen. Genauer betrachtet werden soll der mobile Handel mit Geflügel (Händler mit Verkaufswagen, die regional Geflügel an Kleinhaltungen abgeben).

  

Wichtig für die Rassegeflügelzucht: Tauben spielen nach der Ansicht aller Teilnehmer epidemiologisch keine Rolle bei der Verbreitung der Vogelgrippe. Hier muss eine Rechtssicherheit für Taubenausstellungen ermöglicht werden. Der BDRG forderte daher eine Herausnahme der Tauben aus der Geflügelpestverordnung.

 

3) Alternative zu einem nach oben dichten Dach bei Aufstallung in absoluten Risikogebieten

 

Intensiv wurde die Möglichkeit diskutiert, dass in Aufstallungsgebieten anstatt des nach oben dichten Dach Netze eine Alternative sind. Viele Teilnehmer waren sich einig, dass Netze zum Schutz des Wirtschaftsgeflügels und des Rassegeflügels als ausreichend zugelassen werden sollten. Sie verhindern, dass ein Kontakt mit Wasservögel und Prädatoren entsteht und durch diese Netze die Haltung nicht mehr attraktiv für diese Vögel ist und sie daher die Haltung meiden. Da die kleinen Singvögel epidemiologisch keine Rolle spielen sollte die entsprechender Weite der Maschen so gewählt werden können, dass sich darauf keine Schneelast ansammelt.

 

4) Leitlinien für Wirtschaftsgeflügel, Tierparks, Zoos und Rassegeflügelzuchten

 

Ein Notfallkonzept soll für alle Gruppen vorliegen. Alle verpflichten sich zur Schulung von Mitarbeitern und Mitgliedern. Die Ergebnisse nehmen die Vertreter des Bundesministeriums mit in die weiteren Verhandlungen.

 

Peter Jahn

Beisitzer im BDRG

 

 

 

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